Flexcon Europe Limited Standard Terms and Conditions of Sale

05/04/2018


Flexcon Europe Ltd. behält sich das Recht vor, ihre Verkaufsbedingungen (englische Originalversion) anzuwenden. Diese Verkaufsbedingungen sind rechtsverbindlich und unterliegen schottischem Recht.


1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen allgemeinen Standardverkaufsbedingungen bezieht sich der Begriff „Verkäufer“ auf Flexcon Europe Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schottischem Recht, Firmennummer SC 170245, mit eingetragenem Firmensitz in Princes Exchange, 1 Earl Grey Street, Edinburgh EH 3 9AQ, Vereinigtes Königreich, und der Begriff „Käufer“ auf die Person oder Gesellschaft, an die dieses Dokument gerichtet ist und die Produkte beim Verkäufer bestellt.

2. AKZEPTANZ

Um Missverständnisse auszuschließen, kein Kostenvoranschlag des Verkäufers gegenüber dem Käufer ist als Angebot zu werten. Eine Bestellung des Käufers nach den Standardverkaufsbedingungen des Verkäufers stellt ein Angebot dar und die Auftragsbestätigung des Verkäufers gilt als Annahme dieses Angebots.

Diese Standardverkaufsbedingungen bilden zusammen mit den Informationen in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers sowie der Rechnung (und sämtlichen Ergänzungen oder Änderungen, die der Verkäufer und der Käufer schriftlich vereinbaren) die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft („Vertrag“) zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Kauf und Verkauf der Produkte des Verkäufers und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in diesem Zusammenhang.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Außer wenn in der Auftragsbestätigung oder Rechnung des Verkäufers anders angegeben, zahlt der Käufer sämtliche Beträge für Produkte, die unter diesem Vertrag erworben wurden, bar innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum des Verkäufers, vorausgesetzt der Verkäufer kann (unbeschadet aller anderen ihm zustehenden Rechte oder Rechtsmittel) die Vorauszahlung aller durch den Käufer geschuldeten Beträge verlangen, falls er die fi nanzielle Lage des Käufers für unzureichend hält oder der Käufer seinen Verpfl ichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt. Für am Fälligkeitstag nicht bezahlte Beträge bezahlt der Käufer neben dem fälligen Betrag zusätzliche Zinsen sowie eine Bearbeitungsgebühr, die dem auf der aktuellen Preisliste des Verkäufers angegebenen Betrag entspricht. Wenn ein solcher Betrag nicht angegeben ist, entspricht dieser Betrag zumindest anderthalb Prozent (1,5 %) des ausstehenden Betrages pro Monat (oder einem Teil davon) bzw. einem nach dem höchsten gesetzlich zugelassenen Zinssatz ermittelten Betrag vom Fälligkeitstag an. Der Käufer ist nicht berechtigt, von den Beträgen, die er dem Verkäufer schuldet, diejenigen Beträge aus irgendeinem Grund einzubehalten oder zu verrechnen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet.

4. PREISE UND LIEFERUNG

Sofern durch den Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, gelten für alle Produkte die in der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste des Verkäufers angegebenen Preise. Alle Preise basieren auf der vom Käufer bestellten Menge und werden, sofern der Verkäufer in seiner Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes angibt, auf der Grundlage der Lieferung gemäß den im Kostenvoranschlag spezifi zierten Incoterms 2000 bzw., falls keine Incoterms spezifi ziert wurden, auf der Grundlage der Lieferung ab Werk ermittelt. Außer wenn in der Auftragsbestätigung oder Rechnung des Verkäufers anders angegeben, gehen alle Kosten sowie die Haftung für den Versand, die Lieferung, die Versicherung und ähnliches ausschließlich zulasten des Käufers [nachdem der Verkäufer die Lieferung der Produkte an den Käufer in Übereinstimmung mit dieser Klausel ausgeführt hat][ungeachtet des Zeitpunkts oder des Ortes, zu dem oder an dem die Produkte in Übereinstimmung mit dieser Klausel geliefert werden]. Sämtliche Formen, Werkzeuge oder andere Geräte, die für die Herstellung der unter diesen Vertrag fallenden Produkte benutzt werden, bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers, ungeachtet der Kosten jeglicher Art, die im Zusammenhang mit diesen Formen, Werkzeugen oder anderen Geräten auf der Rechnung des Verkäufers ausgewiesen werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, alle Produkte werden [ab Werk an Name oder Adresse der Einrichtung einfügen - entweder Schottland oder die Niederlande] geliefert, es sei denn, im Kostenvoranschlag des Verkäufers wurde etwas anderes angegeben. Erfolgt die Lieferung auf einer anderen Grundlage als ab Werk, wählt der Verkäufer die Versandart, die er für die am besten geeignete hält.

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit dem Versand von Produkten, ungeachtet wie oder wo die Lieferung erfolgt, und jegliche Forderungen des Käufers aufgrund von Beschädigungen oder Verlust von Produkten während des Transports, werden ungeachtet des Lieferortes vom Käufer an die jeweilige Spedition gerichtet.

5. STEUERN

Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), Einfuhrzölle oder sonstige staatliche Veranlagungen oder Steuern für den Verkauf, die Lieferung, die Herstellung oder die Nutzung jeglicher Produkte, die der Käufer unter diesem Vertrag erwirbt. Diese Steuern und Abgaben werden, falls zutreffend, als zusätzliche Kosten auf der Rechnung des Verkäufers ausgewiesen. Der Käufer ist allein verantwortlich für und entrichtet dem Verkäufer auf dessen Forderung hin sämtliche Steuern, Gebühren und Veranlagungen, es sei denn, der Käufer legt dem Verkäufer eine entsprechende gültige Freistellungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt bzw. anerkannt wird.

6. MENGEN

Außer wenn in der Auftragsbestätigung oder Rechnung des Verkäufers anders angegeben, behält der Verkäufer sich in Übereinstimmung mit der branchenüblichen Praxis das Recht vor, bis zu zehn Prozent (10 %) Mehr- oder Mindermengen der einzelnen, vom Käufer unter diesem Vertrag bestellten Produkte zu liefern und zu berechnen.

7. MATERIALIEN DES KÄUFERS

Der Käufer garantiert und sichert zu, dass sämtliche Materialien oder sonstige Gegenstände, die dem Verkäufer im Auftrag des Käufers im Zusammenhang mit der Herstellung der Produkte des Verkäufers überlassen werden, ausschließliches Eigentum des Käufers sind, frei von Pfandrechten, Ansprüchen, Lasten und Beschädigungen jeglicher Art sind, und die geltenden Aufl agen für derartige Materialien und Gegenstände erfüllen. Außer wenn in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung des Verkäufers anders angegeben, trägt der Käufer alle Kosten, die für die Lieferung dieser Materialien und Gegenstände an die Produktionsstätte des Verkäufers anfallen. Der Verkäufer haftet für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung dieser Materialien oder Gegenstände solange diese sich in seinem Besitz befi nden, jedoch nur sofern dies auf die Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist, gemäß der in Absatz 15 beschriebenen Haftungsbeschränkung des Verkäufers. Der Käufer erteilt dem Verkäufer auf dessen Aufforderung hin unverzüglich alle sonstigen Auskünfte in Bezug auf diese Materialien und sonstigen Gegenstände, einschließlich, aber nicht ausschließlich der Kosten und akzeptierten Abfallmengen, die damit zusammenhängen.

8. LIEFERFRISTEN

Der Verkäufer wird sich redlich bemühen, die geplante(n) Lieferfrist(en), die in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung des Verkäufers angegeben sind, einzuhalten, wobei jedoch von dieser Planung abgewichen werden kann aufgrund von, unter anderem, Umständen, auf die der Verkäufer keinen Einfl uss ausüben kann, einschließlich, aber nicht ausschließlich der Bereitstellung aller erforderlichen Materialien und Informationen durch den Käufer. Sofern keine Lieferfrist angegeben wurde, erfolgt die Lieferung am/an dem/den vom Verkäufer gewählten Tag(en), oder ist es dem Verkäufer überlassen, die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schadenersatzforderungen oder Bußgelder aufgrund von Lieferverzögerungen oder unterlassener Benachrichtigung bei Lieferverzögerungen. Die Lieferung kann vor dem geplanten Lieferdatum stattfi nden, wenn der Käufer rechtzeitig darüber informiert wurde.

9. VERPACKUNG

Außer wenn die bevorzugte Verpackungsweise auf der Auftragsbestätigung oder der Rechnung des Verkäufers angegeben ist, werden sämtliche Produkte für den Versand gemäß den üblichen Methoden des Verkäufers verpackt.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Ungeachtet der Lieferung behält der Verkäufer sämtliche Rechte und Rechtsansprüche an den Produkten, die der Verkäufer dem Käufer verkauft und gehen diese nicht auf den Käufer über, bis alle Beträge (einschließlich der Zinsen), die der Käufer dem Verkäufer für diese Produkte schuldet, beglichen sind. Solange die Rechte für diese Produkte beim Verkäufer liegen, sind die Produkte durch den Käufer in einer Art und Weise zu lagern oder zu handhaben, aus der deutlich hervorgeht, dass es sich dabei um das Eigentum des Verkäufers handelt. Wenn der Käufer mit der Zahlung von fälligen Beträgen, die er dem Verkäufer für diese Produkte schuldet, in Verzug gerät oder im Falle einer Liquidation oder der Ernennung eines Konkurs- oder Vermögensverwalters für den Käufer, hat der Verkäufer neben allen anderen Rechten das Recht (ohne Haftung des Verkäufers), die gelieferte Ware zurückzunehmen (worunter das Recht, sich während der normalen Geschäftszeiten Zutritt zum Gelände oder den Fahrzeugen des Käufers zu verschaffen, um die Liefergegenstände zu entfernen), oder zu verlangen, dass der Käufer (auf Kosten des Käufers) die gelieferten Produkte an den Verkäufer zurückliefert. Nichts in diesem Absatz 10 berechtigt den Käufer in irgendeiner Weise, die Produkte an den Verkäufer zurückzusenden oder zurücksenden zu lassen.

11. VERLUSTRISIKO

Jegliches Verlust- oder Beschädigungsrisiko für die Produkte, die der Verkäufer dem Käufer unter diesem Vertrag verkauft, geht bei der Lieferung dieser Produkte gemäß den Vertragsbedingungen auf den Käufer über. Es obliegt dem Käufer, die Produkte ab dem Lieferzeitpunkt gegen versehentlichen Verlust oder Schaden zu versichern, und der Käufer verwaltet den Erlös aus einem Versicherungsfall treuhänderisch für den Verkäufer. Der Käufer richtet jegliche Ansprüche aufgrund von Schäden, Verlust oder Verzögerungen während des Transports an die Spedition und/oder die Versicherungsgesellschaft (und setzt den Verkäufer davon in Kenntnis) und der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung oder Verpfl ichtung in Bezug auf derartige Schäden, Verluste oder Verzögerungen.

12. ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN KÄUFER

Der Käufer hat alle Liefergegenstände bei der Lieferung sorgfältig zu überprüfen und den Verkäufer unverzüglich (jedoch in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Fracht) über jegliche vermeintlichen Fehler, Fehlmengen, Mängel oder Abweichungen in Bezug auf die gelieferten Produkte in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Käufer es, die Ware zu überprüfen und den Verkäufer zu benachrichtigen, wird dies als Verzicht auf jeglichen Anspruch und jegliches Recht des Käufers gewertet, die sich im Zusammenhang mit solchen Fehlern, Fehlmengen, Mängeln oder Abweichungen ergeben könnten.

13. VERTRAGSAUFLÖSUNG

Durch den Verkäufer angenommene Produktbestellungen können vom Käufer nicht storniert werden, es sei denn, der Verkäufer wird für sämtliche Verluste, Schäden oder Kosten, die ihm aus einer solchen Stornierung entstehen, entschädigt. Bei jeder anderen Stornierung oder Unterbrechung einer Produktbestellung, die vom Verkäufer egal aus welchem Grund angenommen wird, akzeptiert der Käufer die Lieferung aller und bezahlt er sämtliche Produkte, die zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung oder -unterbrechung bereits fertiggestellt waren oder sich in Produktion befanden. Falls der Käufer die Lieferung dieser Produkte nicht annimmt, wird der Verkäufer die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers lagern.

14. GEWÄHRLEISTUNG

Es obliegt einzig und allein dem Käufer, zu beurteilen, ob die Produkte des Verkäufers für die von ihm vorgesehenen Zwecke geeignet sind. Der Verkäufer garantiert, dass die unter diesem Vertrag verkauften Produkte den geltenden Spezifi kationen des Verkäufers für derartige Produkte (gemäß den Standardtoleranzen für Abweichungen), die zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Verkäufer galten, oder - falls vorhanden - den vom Käufer bereitgestellten Spezifi kationen, die der Verkäufer ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat, entsprechen, vorausgesetzt (i) der Verkäufer haftet in keiner Weise für Schäden oder Fehler an Produkten, die direkt oder indirekt auf Ursachen, die nach der Lieferung dieser Produkte durch Verkäufer aufgetreten, zurückzuführen sind, und (ii) der Verkäufer haftet in keiner Weise für Schäden, Fehler, Verluste, Ausgaben, Kosten oder Verzögerungen, die durch oder im Zusammenhang mit Materialien oder sonstigen Gegenständen, die dem Verkäufer durch den Käufer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden, entstanden sind. Gemäß dem letzten Satz von Artikel 15 beschränkt sich die Haftung des Verkäufers unter diesem Vertrag oder in Verbindung mit dem Verkauf seiner Produkte nach seinem eigenen Ermessen auf die Erstattung des Kaufpreises oder den Ersatz des jeweiligen Produkts, (a) für das der Käufer unmittelbar nach der Lieferung (aber in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt durch den Käufer) gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch aufgrund eines vermeintlichen Fehlers oder einer Abweichung von den Vertragsbedingungen geltend gemacht hat und (b) das auf dessen Aufforderung hin unverzüglich an den Verkäufer zurückgesandt wird und (c) das vom Verkäufer als defekt oder nicht den Vertragsbedingungen entsprechend eingestuft wurde. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE GARANTIE, DIE DER VERKÄUFER IN BEZUG AUF DIE VON IHM VERKAUFTEN ODER BEREITGESTELLTEN PRODUKTE GEWÄHRT. DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG, EXPLIZIT ODER IMPLIZIT, ALS DIE HIER AUSDRÜCKLICH BESCHRIEBENE UND ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, OB EXPLIZIT ODER IMPLIZIT, SIND HIERMIT IM

GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. OHNE DIE GRUNDSÄTZLICHE GÜLTIGKEIT DER VORGENANNTEN BESTIMMUNGEN ZU BESCHRÄNKEN, GEWÄHRT DER VERKÄUFER KEINE IMPLIZITE GARANTIE FÜR DIE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, KEINE IMPLIZITE GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE UND KEINE IMPLIZITE GARANTIE, DIE AUS HANDELSBRÄUCHEN, DEM GESCHÄFTSAUFLAUF ODER IM ZUGE DER VERTRAGSERFÜLLUNG ENTSTEHT UND ERGIBT SICH DIESE AUCH NICHT DURCH ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF ODER DER BEREITSTELLUNG VON PRODUKTEN DURCH DEN VERKÄUFER ODER DURCH DIE NUTZUNG VON PRODUKTEN DURCH DEN KÄUFER BZW. DURCH DAS VERHALTEN DES KÄUFERS UND/ODER DES VERKÄUFERS IN DIESEM ZUSAMMENHANG ODER GEGENÜBER EINANDER. DER VERKÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL UND ÜBERNIMMT KEINERLEI VERPFLICHTUNGEN, DIE AUS EINER SOLCHEN GARANTIE ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER SOLCHEN GARANTIE FÜR IRGENDWELCHE PRODUKTE ENTSTEHEN.

15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERKÄUFERS

Der Käufer erkennt an, dass in Bezug auf die Ergebnisse, die durch die Nutzung der unter diesem Vertrag verkauften Produkte erzielt werden, egal ob ausschließlich oder in Kombination mit anderen Produkten genutzt, keinerlei Garantien oder Zusicherungen gewährt werden. Der Käufer erkennt an, dass er nicht von Empfehlungen oder Anleitungen durch den Verkäufer oder seine Vertreter in Bezug auf die Spezifi kationen, die Lagerung, die Handhabung oder die Benutzung der unter diesem Vertrag erworbenen und verkauften Produkte abhängig ist, die der Käufer auf einzig und allein auf eigene Gefahr befolgt, und verzichtet auf Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit diesen Empfehlungen oder Anleitungen ergeben könnten.

DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS UND DER AUSSCHLIESSLICHE SCHADENERSATZ FÜR DEN KÄUFER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF ODER DER NUTZUNG VON PRODUKTEN, DIE UNTER DIESEM VERTRAG VERKAUFT WERDEN (OB BERUHEND AUF VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERGEHEN, GARANTIEVERLETZUNG ODER SONSTIGEM) SIND STRENG BEGRENZT AUF DIE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS, WIE SPEZIFISCH

UND AUSDRÜCKLICH IM RAHMEN DER BESCHRÄNKTEN GARANTIEVERPFLICHTUNG IN ARTIKEL 14 BESTIMMT. SOFERN IN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIEERKLÄRUNG NICHTS GEGENTEILIGES BESTIMMT WIRD, HAFTET DER VERKÄUFER IN KEINER ART, IN KEINER WEISE UND IN KEINEM UMFANG UND TRÄGT ER WEDER DIE VERANTWORTUNG NOCH ÜBERNIMMT ER DIE VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF VERLUSTE, AUSGABEN, KOSTEN, SCHADENSERSATZFORDERUNGEN ODER VERBINDLICHKEITEN FÜR IRGENDEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG BEZÜGLICH DER PRODUKTE (ODER EINER LEISTUNG) ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB BZW. DER NUTZUNG UND DEM VERKAUF DER PRODUKTE DURCH DEN KÄUFER, AUCH WENN DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DES AUFTRETENS DIESER SCHADENERSATZANSPRÜCHE INFORMIERT WAR. DER VERKÄUFER HAFTET IN GAR KEINER WEISE FÜR JEGLICHE ENTGANGENE GEWINNE, INDIREKTE, GELEGENTLICHE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE IN VERBINDUNG MIT

DEN PRODUKTEN ODER DEREN VERKAUF ODER NUTZUNG ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH BESCHÄDIGUNG VON EIGENTUM, NUTZUNGSAUSFALL DER PRODUKTE SELBST ODER DER GEGENSTÄNDE, DIE ZUSAMMEN MIT DEN PRODUKTEN GEBRAUCHT WERDEN, SOWIE VERZÖGERUNGEN ODER UNANNEHMLICHKEITEN.

DER VERKÄUFER GEHT GEGENÜBER DEM KÄUFER KEINE VERBINDLICHKEITEN EIN, DIE SICH AUS DEM VERKAUF ODER DER NUTZUNG DER UNTER DIESEM VERTRAG VERKAUFTEN PRODUKTE, DEN DAMIT VORGESEHENEN TRANSAKTIONEN ODER DEM VERHALTEN DES VERKÄUFERS ODER DES KÄUFERS SOWIE

DEREN HANDELN IN BEZUG AUF DAS VORGENANNTE ODER GEGENÜBER EINANDER ERGEBEN, DIE DEN BETRAG ÜBERSTEIGEN, UND DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IST STRENG BEGRENZT AUF DEN BETRAG/DIE BETRÄGE, DEN/DIE DER VERKÄUFER TATSÄCHLICH VOM KÄUFER ALS KAUFPREIS FÜR DIE PRODUKTE ERHÄLT, DIE FÜR DEN VERKÄUFER HAFTUNGSAUSLÖSEND SIND.

UNGEACHTET DESSEN SCHLIESST DER VERKÄUFER HIERMIT NICHT SEINE HAFTUNG IN BEZUG AUF TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE (A) DURCH SEINE FAHRLÄSSIGKEIT ODER PFLICHTVERLETZUNG, (B) TÄUSCHUNG ODER (C) DER VERLETZUNG EINER IMPLIZITEN GARANTIEERKLÄRUNG, WIE SIE SICH AUS S12 DES GESETZES ÜBER DEN VERKAUF VON WAREN AUS DEM JAHR 1979 ERGIBT, ENTSTEHEN, AUS BZW. SCHRÄNKT ER DIESE EIN.

16. RÜCKSENDUNGEN

Vor der Rücksendung irgendwelcher Produkte ist die Genehmigung des Verkäufers dazu einzuholen. Nach alleinigem Ermessen des Verkäufers kann je nach Rücksendungsgrund und dem Zustand, in dem das Produkt sich befi ndet, eine Gutschrift abzüglich einer angemessenen Rücknahmegebühr für die zurückgesandten Produkte ausgestellt werden. Sämtliche Rücksendungen werden frachtfrei und auf Gefahr des Käufers an den Verkäufer gesandt.

17. SCHADENERSATZ

Der Käufer bestätigt, dass er den Verkäufer (sowie seine Mitarbeiter, Tochtergesellschaften, damit verbundene Gesellschaften, Rechtsnachfolger und Vertreter) entschädigt, schadlos hält und verteidigt in Bezug auf jegliche Urteile, Haftungsansprüche, Schadenersatzforderungen, Verluste, Ausgaben und Kosten (einschließlich, aber nicht ausschließlich Gerichts- und Anwaltskosten), die dem Verkäufer entstehen im Zusammenhang mit (a) der Nutzung, der Handhabung, dem Verkauf oder der Vertreibung der unter diesen Vertrag fallenden Produkte durch den Käufer, (b) der Verletzung einer unter diesen Vertrag fallenden Zusicherung, Garantieerklärung oder Verpfl ichtung durch den Käufer, (c) dem Verstoß gegen oder der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten oder der Rechte, die sich aus der oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Spezifi kationen, Materialien oder sonstiger Gegenstände des Käufers durch den Verkäufer ergeben und/oder (d) irgendwelchen Materialien oder sonstigen Gegenständen, die dem Verkäufer vom Käufer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden.

18. VERZICHTERKLÄRUNG

Der Verkäufer verzichtet nicht auf irgendeine dieser Vertragsbestimmungen oder bei Verletzung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer, es sei denn, dieser Verzicht wird ausdrücklich schriftlich festgelegt und von einem Prokuristen des Verkäufers anerkannt. Kein einziger Verzicht des Verkäufers auf eine der Vertragsbestimmungen oder keine Verletzung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer bedeutet, dass bei einer anderen Gelegenheit auf dieselbe Vertragsbestimmung verzichtet wird oder dass eine andere Vertragsverletzung des Käufers außer Acht gelassen werden wird.

19. HÖHERE GEWALT

Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder die Nichterbringung von Leistungen seinerseits, wenn dies vollständig oder teilweise, direkt oder indirekt, auf Ursachen zurückzuführen ist, auf die der Verkäufer keinen Einfl uss ausüben kann. Diese Ursachen umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) höhere Gewalt, Krieg, Aufstand, terroristische Anschläge, Unruhen, Streiks, Arbeitskonfl ikte, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, die Unmöglichkeit, Rohstoffe, Komponenten oder Bauteile, Geräte, Arbeitskräfte, Einrichtungen oder Transportmöglichkeiten zu sichern sowie staatliche oder behördliche Maßnahmen. Solange eine derartige Ursache die Leistungserbringung des Verkäufers verhindert oder verzögert, gilt der Auftrag des Käufers als ausgesetzt. Bei jeder Aussetzung ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt, nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers (a) seine Verpfl ichtung zum Verkauf irgendwelcher oder aller unter diesem Vertrag bestellten Produkte zu beenden, oder (b) die Leistungserbringung so bald wie möglich nach der Aussetzung nachzuholen und die Lieferung der unter diesem Vertrag bestellten Produkte an einem oder mehreren, vom Verkäufer mit dem Käufer zu vereinbarenden Tagen neu zu planen, vorausgesetzt der Käufer kommt auf für die zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer direkt oder indirekt durch die Aussetzung seiner Leistungserbringung entstehen.

20. BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG VON LIEFERUNGEN

Unbeschadet aller übrigen Rechte kann der Verkäufer sich dazu entschließen, den Vertrag nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers unverzüglich zu kündigen oder die Lieferung im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags mit dem Käufer auszusetzen oder Teillieferungen vorzunehmen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

(a)         Wenn der Käufer einen Vertragsbruch zurückweist oder begeht, der den Verkäufer dazu berechtigt, den Vertrag als

abgelehnt zu betrachten;

(b)        Wenn der Verkäufer seinen Zahlungsverpfl ichtungen, die im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags, den der Käu-

fer mit dem Verkäufer abgeschlossen hat, fällig werden, am Fälligkeitstag nicht nachkommt;

(c)         Wenn der Käufer einen Vertragsbruch begeht und diesen nicht innerhalb von einem Monat nach schriftlicher Aufforder ung des Verkäufers dazu behebt;

(d)        Wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung über oder gegen jegliche Vermögenswerte des Käufers nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Auferlegung dieser Pfändung oder Zwangsvollstreckung beigelegt sind;

(e)         Wenn der Käufer zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eröffnet wird;

(f)         Wenn dem Käufer Zahlungsaufschub gewährt wird oder der Käufer einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt;

(g)        Wenn ein Antrag eingereicht wird oder ein Beschluss gefasst wird zur Aufl ösung des Unternehmens des Käufers, außer wenn dieser Beschluss zum Zwecke einer Umstrukturierung oder Fusion gefasst wird; oder

(h)        Wenn ein Zwangsverwalter, Verwalter oder eine vergleichbare Person für das Unternehmen oder die Vermögenswerte des Käufers bestellt wird.

 

21. ANWENDBARES RECHT

Dieser Vertrag und die darin vorgesehenen Transaktionen unterliegen dem schottischen Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Schottland.

22. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit von einzelnen Vertragsbestimmungen wirkt sich nicht auf die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit des übrigen Teils dieser Vertragsbestimmung oder auf die übrigen Vertragsbestimmungen aus.

23. ABTRETUNG

Die Rechte und Pfl ichten des Käufers im Rahmen dieses Vertrags dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgetreten oder auf andere Weise übertragen werden.

24. ÄNDERUNGEN

Dieser Vertrag wurde zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen und darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und des Käufers geändert werden.

25. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

„Geistige Eigentumsrechte“ bezieht sich im Rahmen dieses Vertrags auf jegliche Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Datenbanken, Fachkenntnisse oder andere Rechte an geistigem Eigentum in irgendeiner Rechtsordnung, unabhängig davon, ob diese eingetragen oder eintragungsfähig sind. Der Käufer erklärt, dass er sämtliche Informationen in Bezug auf das geistige Eigentum des Verkäufers, einschließlich, aber nicht ausschließlich der geistigen Eigentumsrechte an den Produkten, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt als vertraulich und geschützt behandeln wird. Außerdem erklärt er, dass er diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht Dritten zur Verfügung stellen wird. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Produkten des Verkäufers und/oder Informationen, die der Verkäufer dem Käufer (als Vertragspartner) erteilt, bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Verkäufers. Der Käufer erhält keine geistigen Eigentumsrechte oder Lizenzen im Bezug auf die Produkte des Verkäufers und wird diese nicht beanspruchen. Der Käufer darf die Produkte des Verkäufers nicht kopieren oder nachahmen.